TECHNISCHE UNIVERSITÄT DRESDEN
Fakultät Mathematik und Naturwissenschaften
S T U D I E N O R D N U N G
für den Studiengang
P H Y S I K
vom 23.11.94
in der geänderten Fassung vom 15.05.96
Gemäß § 25 (1) Sächsisches Hochschulgesetz vom
4. August 1993 stellt die Technische Universität Dresden die folgende
Studienordnung auf.
Diese Ordnung wurde vom Senat der Technischen Universität Dresden
am 13. Juli 1994 bestätigt und dem Sächsischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst angezeigt.
Die Änderungssatzung wurde vom Senat der Technischen Universität
Dresden am 14. Februar 1996 beschlossen und dem Sächsischen Staatsministerium
für Wissenschaft und Kunst angezeigt.
INHALTSVERZEICHNIS
Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt auf Grundlage der Diplomprüfungsordnung
Ziel, Inhalt und Aufbau des Studiums für den Studiengang Physik. Alle
hier angeführten Semesterangaben beziehen sich auf den Regelstudienplan.
Studienvoraussetzungen
Für den Zugang zum Studiengang Physik sind die allgemeine oder
fachgebundene Hochschulreife oder ein als gleichwertig anerkannter Abschluß
erforderlich. Eignungsprüfungen zur Zulassung finden nicht statt.
Studienbeginn/Studiendauer
(1) Das Studium beginnt in der Regel im Wintersemester.
(2) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich der Diplomprüfung
zehn Semester.
(3) Nach dem 2. Semester wird mit leistungsschwachen Studenten eine
Studienberatung durchgeführt.
Studienziel
Die Physik ist eine grundlegende Naturwissenschaft. Sie erforscht die
Naturgesetze, die eine quantitative Naturbeschreibung ermöglichen
und auf denen auch jede Technik beruht. Sie ist für das Verständnis
unserer Welt und die Lösung ihrer technischen und ökologischen
Probleme unabdingbar.
Der Diplom-Physiker ist in einem weiten Spektrum von
Berufen tätig. Sein Berufsfeld reicht von der Grundlagen- und Industrieforschung
über die anwendungsbezogene Entwicklung, auch im medizinischen Bereich,
den technischen Vertrieb, die technische und administrative Planung, Führung,
Betreuung und Prüfung bis hin zur Lehre in Schule und Hochschule.
Diese Tatsachen bedingen die Struktur des Studiums des Diplom-Physikers
mit der breit angelegen Grundlagenausbildung und - in der letzten Phase
- der Hinführung zu eigenständiger wissenschaftlicher Arbeit
in der Diplomarbeit. Seine Ausbildung befähigt ihn, sich auch in solchen
Fachgebieten einzuarbeiten und dort produktiv zu sein, mit denen er während
des Studiums nicht direkt befaßt war. Beide Kennzeichen des Diplom-Physikers
- seine breite Grundlagenausbildung und seine Fähigkeit zu selbständiger
wissenschaftlicher Arbeit - sind für die Anbieter der Arbeitsplätze
für Diplom-Physiker unverzichtbar.
Das Diplom ist der berufsqualifizierende Abschluß des Universitätsstudiums
des Diplom-Physikers.
Gliederung des Studiums (Grundstudium/Hauptstudium)
(1) Das Studium gliedert sich in
Semester umfaßt.
(2)
Es wird empfohlen, während des Hauptstudiums (in der Regel nach
dem 6. Semester) in der vorlesungsfreien Zeit eine berufspraktische Tätigkeit
zu absolvieren und sich diese vom Betrieb bestätigen zu lassen.
(3) Freizügigkeit der Studiengestaltung
Der in der Anlage angegebene Studienplan sowie die Reihenfolge der Lehrveranstaltungen
haben orientierenden Charakter. Jeder Student hat das
Recht, seinen Studienablauf individuell zu regeln, wobei der Rahmen der
durch die Prüfungsordnung gesetzten Bedingungen einzuhalten ist.
Die Einhaltung der Regelstudienzeit macht es empfehlenswert, in den
ersten vier Semestern weitgehend den Vorgaben zu folgen, da hierbei die
Erfahrungen vieler Jahre eingeflossen sind, eine innere Logik und Abstimmung
der Fächer bewußt ausgenutzt wurde und damit in der Regel der
optimale Weg für das Grundstudium aufgezeigt ist.
Zur Unterstützung der Studenten bei der individuellen Gestaltung des Studiums wird eine Studienfachberatung gewährleistet.
(4) Sprachausbildung
Eine gute Fachausbildung erfordert Fremdsprachenkenntnisse, insbesondere
ausreichende Kenntnisse der englischen Sprache (Lesen und Erarbeiten von
Fachtexten). Insgesamt stehen jedem Studenten der TU
Dresden 10 Semesterwochenstunden (SWS) kostenlose Fremdsprachenausbildung
zu. Um einen Leistungsnachweis zu erwerben, müssen mindestens 4 SWS
belegt werden. Es ist empfehlenswert, dieses Angebot darüber hinaus
zu nutzen, um ein TU-Fachsprachenzertifikat (6 SWS) oder ein UNICERT (10
SWS) zu erwerben. Studenten, die das Angebot auf zwei Sprachen verteilen,
können in den beiden ausgewählten einen Leistungsnachweis (4
SWS) und ein TU-Zertifikat (6 SWS) erwerben.
(5) Studium generale
Zur Erweiterung der Allgemeinbildung und der Befähigung zur Beurteilung
komplexer kultur- und gesellschaftswissenschaftlicher Zusammenhänge
werden Lehrveranstaltungen zu geistes-, sozialwissenschaftlichen und Umweltproblemen
mit einem für einen breiten Hörerkreis abgestimmten Programm
angeboten. Aus diesen Vorlesungsangeboten zu spezifischen Themen, Ringvorlesungen
und ausgewählten Lehrveranstaltungen aus dem Angebot der Fakultäten
können Lehrveranstaltungen frei gewählt werden. Es sind mindestens
4 SWS zu belegen.
Lehrveranstaltungen/Vermittlungsformen
(1) Lehrveranstaltungen des Grundstudiums:
1. Experimentalphysik
Folgende Stoffgebiete werden im Kurs "Experimentalphysik" in den ersten drei Semestern im Umfang von jeweils 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Übungen dargeboten: Mechanik (einschließlich Schwingungen und Wellen), Wärmelehre, Elektrizität und Magnetismus, Optik, relativistische Physik und Quantenphysik.
Im 4. Semester wird die Lehrveranstaltung "Atom- und Molekülphysik" im Umfang von 4 SWS Vorlesungen und 1 SWS Übungen angeboten.
Die Übungen dienen der Vertiefung des Stoffes und der Herausbildung
praktischer Fertigkeiten beim Lösen von Aufgaben.
2. Physikalisches Grundpraktikum
Die Lehrveranstaltung "Physikalisches Grundpraktikum" ist
eng an die Lehrveranstaltung "Experimentalphysik" gebunden und
hat folgende Zielstellungen:
Als Versuchsdauer werden im Grundpraktikum 1 (2. Semester) 4 Stunden
angesetzt, wobei das Protokoll in der Anwesenheitszeit anzufertigen ist.
Im Grundpraktikum 2 (3. Semester) beträgt die Versuchsdauer 3 Stunden,
wobei das Protokoll außerhalb der Anwesenheitszeit abzuschließen
ist.
Von den zwei im Grundpraktikum vergebenen Leistungsnachweisen
werden
In der vorlesungsfreien Zeit wird nach Absprache mit der Praktikumsleitung die Möglichkeit geboten, vertiefende Versuche durchzuführen. Ein fakultatives Einführungspraktikum wird im Umfang von 4 SWS als Blockpraktikum vor dem Beginn des 1. Semesters angeboten.2)
______________________________
Fussnote:
2) Laut Beschluß der Fachkommission
vom 08.05.96 wird das Einführungspraktikum auch im 1. Semester angeboten.
3. Theoretische Physik
Es werden die Gebiete der Theoretischen Mechanik, Elektrodynamik und
Quantentheorie 1 behandelt. Neben der Stoffdarstellung wird in Vorlesungen
und Übungen besondere Aufmerksamkeit auf das physikalische Denken
und die mathematischen Methoden der Theoretischen Physik gelegt. Der Kurs
"Theoretische Physik" beginnt mit dem 2. Semester und umfaßt
pro Semester 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Übungen.
4. Mathematik
Im Kurs "Mathematik 1-4" und in der Lehrveranstaltung "Lineare
Algebra" werden grundlegende Kenntnisse zu den Gebieten Analysis,
Lineare Algebra, Differentialgleichungen, Funktionentheorie, Wahrscheinlichkeitstheorie
und Statistik sowie Funktionalanalysis in Form von Vorlesungen und Übungen
vermittelt. Insgesamt stehen 30 SWS auf 4 Semester verteilt zur Verfügung
(Mathematik 1-4 je Semester 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Übungen, Lineare
Algebra im 1. Semester 4 SWS Vorlesungen und 2 SWS Übungen).
5. Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach
Zur Erweiterung der allgemeinen Ausbildung im Grundstudium werden die
Fächer "Chemie" und "Elektronik" im Umfang von
8 SWS angeboten (Anlage 1 zur Diplomprüfungsordnung).
Chemie wird besonders empfohlen. In besonders begründeten Ausnahmefällen
kann beim Prüfungsausschuß ein anderes Fach beantragt werden.
Die näheren Festlegungen zu den einzelnen Lehrveranstaltungen treffen
die zuständigen Hochschullehrer. Neben Vorlesungen sind Übungen
und Praktika vorgesehen.
(2) Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums
1. Experimentalphysik
Im 5. und 6. Semester werden parallel die Stoffgebiete
mit jeweils 2 SWS Vorlesungen und 1 SWS Übungen angeboten. Im 7.
Semester folgt die Vorlesung "Angewandte Physik" im Umfang von
2 SWS. Diese Lehrveranstaltungen sind mit den Lehrveranstaltungen "Experimentalphysik"
im Grundstudium und mit dem Kurs "Theoretische Physik" abgestimmt.
2. Theoretische Physik
Folgende Stoffgebiete werden jeweils im Umfang von 4 SWS Vorlesungen
und 2 SWS Übungen je Semester angeboten:
3. Physikalische Praktika
Die praktische Ausbildung hat zwei unabhängige Bestandteile:
4. Physikalische Wahlpflichtfächer
Zur Vertiefung seines physikalischen Wissens hat der Student eines der physikalischen Wahlpflichtfächer:
zu absolvieren.
Die zu einem Wahlpflichtfach angebotenen Lehrveranstaltungen richten sich nach dem aktuellen Stand der Wissenschaft und der verfügbaren Lehrkapazität. Sie können im Laufe der Jahre verändert oder ergänzt werden.
Innerhalb der physikalischen Wahlpflichtfächer erfolgt eine Spezialisierung.
Beispielsweise sind folgende Spezialisierungen möglich:
im experimentellen Bereich:
im theoretischen Bereich:
Der aktuelle Stand und die Zuordnung zu den Wahlpflichtfächern
ist den Aushängen im Prüfungsamt zu entnehmen.
Die Lehrveranstaltungen zu den Physikalischen Wahlpflichtfächern sind in der Regel folgendermaßen aufgeteilt:
6 SWS Vorlesungen (4 SWS im 6. Semester, 2 SWS im 7. Semester) und 6
SWS Laborpraktikum im 7. Semester (vergleiche "Physikalisches Praktikum").
In theoretischen Wahlpflichtfächern treten an die Stelle des Laborpraktikums
vorlesungsbegleitende Rechenübungen. Im 8. Semester ist eine Mitarbeit
in der Forschungsgruppe im Umfang von einem Tag pro Woche vorgesehen, um
einen effektiven Einstieg in die Phase der Diplomarbeit zu gewährleisten.
Darin kann nach Vorgabe des verantwortlichen Hochschullehrers
der Besuch einer Vorlesung und des Forschungsseminars des entsprechenden
Instituts integriert sein. Es wird empfohlen, weitere Lehrveranstaltungen
aus dem Angebot der physikalischen Wahlpflichtfächer zu belegen.
5. Hauptseminar
In dieser Lehrveranstaltung wird ein Teilgebiet der Physik durch Vorträge
der Studierenden erarbeitet. Dabei übt sich der Student
in der klaren Darstellung physikalischer Zusammenhänge. Das Hauptseminar
wird von den Instituten gehalten. Das Hauptseminar kann unabhängig
vom Wahlpflichtfach gewählt werden. Ein Leistungsnachweis wird erteilt,
wenn der Studierende an den Seminaren teilgenommen und
mindestens einen Vortrag gehalten hat.
6. Nichtphysikalische Wahlpflichtfächer
Um die Disponibilität der Physik-Absolventen zu erhöhen, wird eine Ausbildung in einem nichtphysikalischen Wahlpflichtfach im Umfang von 8 SWS durchgeführt. Die angebotenen Fächer aus mathematischen, (nichtphysikalischen) naturwissenschaftlichen sowie ingenieurwissenschaftlichen Bereichen sind in Anlage 4 zur Diplomprüfungsordnung zusammengestellt. Sonderregelungen sind auf Antrag möglich.
Lehrveranstaltungen, die für das nichtphysikalische Wahlpflichtfach
im Grundstudium angeboten werden, sind für das Hauptstudium nicht
anrechenbar.
7. Mathematik
Für theoretisch und mathematisch interessierte Studenten werden fakultativ mindestens 3 SWS Mathematik im Hauptstudium angeboten. Die Nutzung dieses Lehrangebots wird empfohlen.
(3) Diplomarbeit
Spätestens mit Beginn des 8. Semesters sollte sich der Student für einen Lehrstuhl bzw. ein Institut entschieden haben, wo er seine Diplomarbeit anfertigen will. Das Diplomthema wird in der Regel in Absprache zwischen dem betreuenden Hochschullehrer und dem Studenten festgelegt.
Nach Ablegen aller Fachprüfungen des Hauptstudiums (was in der Regel zu Anfang des 9. Semesters erfolgt sein sollte) schließen sich zwei Semester an, die eine dreimonatige forschungsbezogene Vorbereitung und Einarbeitung sowie die Anfertigung der Diplomarbeit mit einer Bearbeitungszeit von neun Monaten umfassen. Diese Arbeit ist Bestandteil sowohl der wissenschaftlichen Ausbildung als auch der Diplomprüfung. Mit der Diplomarbeit soll der Kandidat zeigen, daß er in der Lage ist, ein definiertes physikalisches Problem innerhalb einer vorgegebenen Frist unter Anleitung, jedoch zunehmend selbständig, wissenschaftlich zu bearbeiten und die Ergebnisse nachvollziehbar darzustellen.
Eine positive Beurteilung der Diplomarbeit durch die Gutachter ist Voraussetzung
für den erfolgreichen Studienabschluß.
Prüfungen, Leistungsnachweise und Teilnahmebestätigungen
(1)
Die Prüfungsordnung verlangt für die
Zulassung zu der Diplom-Vorprüfung und zu der Diplomprüfung Leistungsnachweise,
mit denen der Student individuelle Leistungen nachgewiesen
hat (Übersicht siehe Anlage 1 "Fächer
und Anzahl der erforderlichen Leistungsnachweise"). Leistungsnachweise
können u.a. durch Klausuren, Kolloquien, Testate, mündliche Prüfungen
und Seminarvorträge erworben werden.
Der Student kann auf ausdrücklichen Wunsch eine
Teilnahmebestätigung für den Besuch einer Lehrveranstaltung erhalten,
wenn er mindestens an 80 % der Veranstaltungen teilgenommen hat. Eine solche
Teilnahmebestätigung gilt nicht als Leistungsnachweis.
(2) Diplom-Vorprüfung
Die zur Diplom-Vorprüfung erforderlichen Fachprüfungen (Experimentalphysik,
Theoretische Physik, Mathematik, Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach) sollen
in der Regel im Anschluß an die zugehörigen Lehrveranstaltungen
abgelegt werden. Die Prüfungen können im Rahmen der Prüfungsordnung
jedoch auch früher oder später erfolgen.
Anlage 2 zur Diplomprüfungsordnung enthält
eine Liste der Lehrveranstaltungen, auf deren Gegenstände sich die
Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung beziehen.
(3) Fachprüfungen der Diplomprüfung
Die Fachprüfungen in Experimentalphysik, Theoretischer Physik,
einem physikalischen Wahlpflichtfach und einem nichtphysikalischen Wahlpflichtfach
sind Teil der Diplomprüfung und in der Regel vor Beginn der Diplomarbeit
abzulegen. Dabei sind die in § 4 (4) und § 19 (3) der Diplomprüfungsordnung
festgelegen Fristen zu beachten.
Anlage 5 zur Diplomprüfungsordnung enthält
eine Liste der Lehrveranstaltungen, auf deren Inhalt sich die Fachprüfungen
der Diplomprüfung beziehen.
Voraussetzung für die Zulassung sind folgende Nachweise:
Die Form der Nachweise für das Studium generale und die Fremdsprachen
legt der Prüfungsausschuß in Absprache mit den anbietenden Fakultäten
fest.
(4) Vorfristiges Ablegen von Fachprüfungen der Diplomprüfung
Fachprüfungen der Diplomprüfung können vorfristig, d.h.
bis zum Ende des 7. Fachsemesters abgelegt werden, sofern die auf das entsprechende
Fach bezogenen Zulassungsvoraussetzungen erfüllt sind. In diesem Fall
gilt eine nicht bestandene Prüfung als nicht stattgefunden; eine bestandene
Prüfung kann auf Antrag des Kandidaten zur Aufbesserung der Note einmal
wiederholt werden. Gültig ist stets die bessere Note.
(5)
Studienleistungen des Hauptstudiums mit Ausnahme der Physikalischen
Praktika (Fortgeschrittenen- und Laborpraktikum) können vor Bestehen
der Diplom-Vorprüfung erbracht werden.
Inkrafttreten
(1)
Diese Studienordnung tritt gemeinsam mit der Diplomprüfungsordnung
für den Studiengang Physik und der Änderungssatzung zur Diplomprüfungsordnung
am 1. Oktober 1996 in Kraft.
(2)
Die geänderte Fassung der Studienordnung gilt für die ab Wintersemester
1996/97 immatrikulierten Studenten. Für alle früher immatrikulierten
Studenten gilt die Studienordnung in der Fassung vom 23. November 1994.
Dresden, den 15.05.96
Der Rektor
der Technischen Universität
Prof. Dr. rer. nat. habil. A. Mehlhorn
__________________________________________
Die Begriffe Diplom-Physiker, Student usw. werden in
dieser Ordnung aus Gründen der Lesbarkeit nur in maskuliner Form aufgeführt.
Gemeint sind jedoch stets sowohl Frauen als auch Männer.
Anlage 1: Fächer und Anzahl der erforderlichen Leistungsnachweise
| Fach | @ | Zahl der Leistungsnachweise |
|---|---|---|
| Experimentalphysik | Mechanik, Wärmelehre
Elektrizität, Magetismus, Optik Wellen, Quantenphysik |
2 |
| Praktikum | Grundpraktikum 1 | 1 |
| @ | Grundpraktikum 2 | 1 |
| Theoretische Physik | Theoretische Mechanik
Elektrodynamik |
1 |
| Mathematik | Lineare Algebra | 1 |
| @ | Mathematik 1
Mathematik 2 |
1 |
| Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach | @ | 1 |
@
@
| Fach | @ | Zahl der Leistungsnachweise |
|---|---|---|
| Experimentalphysik | Atom- und Molekülphysik
Festkörperphysik Kern- und Teilchenphysik |
2 |
| Fortgeschrittenenpraktikum | @ | 1 |
| Theoretische Physik | Quantentheorie1
Quantentheorie 2 Thermodynamik und Statistik Vielteilchensysteme Quantenfeldtheorie |
2 |
| Hauptseminar | @ | 1 |
| Physikalisches Wahlpflichtfach | @ | 1 |
| Nichtphysikalisches Wahlpflichtfach | @ | 1 |
@
| Sem | Experimantalphysik | Theoretische Physik | Praktika | Mathematik | Hauptseminar | Wahlpflichtfächer | SWS | |||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| physikalisch | nichtphysikalisch | |||||||||||
| 1 | Mechanik, Wärmelehre | 4/2 | . | . |
|
. | Lineare Algebra
Mathematik 1 |
4/2 4/2 |
. | . |
4+(4)2) |
22 (26) |
| 2 |
Elektrizität und Magnetismus Optik |
4/2 |
Mechanik |
4/2 |
Grundpraktikum 1 |
4 |
Mathematik 2 |
4/2 |
. | . | . |
22 |
| 3 |
Wellen, Quanten |
4/2 |
Elektrodynamik |
4/2 |
Grundpraktikum 2 |
6 |
Mathematik 3 |
4/2 |
. | . | . |
24 |
| 4 |
Atom- und Molekülphysik |
4/1 |
Quantentheorie 1 |
4/2 | - | . | Mathematik 4 |
4/2 |
. |
. |
. |
17 |
| 5 |
Festkörperphysik Kern- und Teilchenphysik |
2/1
2/1 |
Thermodynamik und Statistik |
4/2 |
Fortgeschrittenen- Praktikum 1 |
8 |
. |
. |
. |
. |
. |
20 |
| 6 |
Festkörperphysik Kern- und Teilchenphysik |
2/1
2/1 |
Quantentheorie 2 |
4/2 |
Fortgeschrittenen- Praktikum 2 |
4 +25) |
. |
. |
. |
4 |
. |
22 |
| 7 |
Angewandte Physik |
2/0 |
Theoretische Physik |
4/2 |
Laborpraktikum / Übungen 6) |
6 |
. |
. |
2 |
2 |
4 |
22 |
| 8 |
. |
. |
. |
. |
. |
. |
. |
. |
. |
8 7) |
4 |
12 |
Hinzu kommen: Studium generale (4 SWS) und Fremdsprachenausbildung (4 SWS):
Bemerkungen: